
BERLIN | Der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner wird vonseiten der Staatsanwaltschaft Heidelberg vorgeworfen, öffentlich zur Begehung von Straftaten aufgerufen zu haben, nachdem die Juristin zum Widerstand gegen die von der Bundesregierung und den Landesregierungen beschlossenen Corona-Einschränkungsmaßnahmen aufgefordert hatte. Nun hat sich die Juristin gegenüber SPRINGER zu den Vorwürfen geäußert.
So beschreibt die Fachanwältin für Medizinrecht in einer E-Mail an die SPRINGER Nachrichtenagentur, wie die polizeiliche Anhörung am gestrigen Mittwoch (15. März 2020) verlaufen sei. Demnach habe man ihr während der Anhörung mitgeteilt, dass wegen des Aufrufs zum Widerstand gegen die Corona-Regelungen aller 16 Bundesländer, die nach § 28 des Infektionsschutzgesetzes rechtmäßig sind, und darüberhinaus zu einer Demonstration gegen die Einschränkungsmaßnahmen ein Ermittlungsverfahren wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (nach § 111 StGB) gegen sie eingeleitet worden sei. Daraufhin erwiderte die Medizinrechtlerin, dass sie sich mit dem Infektionsschutzgesetz nicht ausreichend auskenne.
Darüberhinaus entschuldigte sich die Rechtsanwältin für ihr Verhalten: „Ich möchte mich zunächst einmal bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft entschuldigen für den großen Aufruhr, den ich verursacht habe“, so Bahner in einer Mitteilung. Es tue ihr leid, dass die Polizei mit den etwa 200 Personen, die sich um 13 Uhr vor dem Polizeipräsidium versammelt haben, nun einen solchen Ärger habe. Sie habe lediglich um Beistand gebeten, da sie sich in der neuen Rechtslage nicht auskenne. Bahner selbst gibt an, in den vergangenen Wochen mehrere Städtereisen in ganz Europa gemacht und sich nach diesen rund zwei Wochen nicht über die neue Rechtslage informiert zu haben.
Im Falle eines Strafverfahrens gegen die Heidelberger Juristin müsste diese sich nach § 111 StGB strafrechtlich verantworten und mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe rechnen.
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