BERLIN | In Deutschland sind mehr als 1.700 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bei den Behörden als vermisst gemeldet: Unter ihnen sind* 1.074 Jugendliche und 711 Kinder, insgesamt demnach 1.785 junge Vermisste. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKEN-Bundestagsfraktion hervor. Die meisten der vermissten minderjährigen Geflüchteten ohne Familien in Deutschland stammen demnach aus Afghanistan, Syrien, Marokko, Guinea und Somalia.
Trotz der hohen Zahl gingen die Fälle vermisster geflüchteter Kinder und Jugendlicher in den vergangenen Jahren deutlich zurück: wurden im April 2018 noch 4.186 Geflüchtete als vermisst gemeldet, galten Anfang des Jahres 2019 nur noch 3.192 geflüchtete Kinder und Jugendliche als vermisst. Dabei sank die Zahl der vermissten Jugendlichen deutlich stärker als die Zahl der vermissten Kinder. Die Bundesregierung erklärt den Rückgang der Zahlen auch damit, dass viele Jugendliche inzwischen die Volljährigkeit erreicht hätten und damit nicht mehr als verschwundene Minderjährige erfasst würden.
Darüberhinaus kamen in den vergangenen Jahren insgesamt deutlich weniger Asylsuchende nach Deutschland. In den Jahren 2016 bis 2019 konnten den Angaben des Bundesinnenministeriums zufolge rund 21.000 Fälle von vermissten minderjährigen und unbegleiteten Flüchtlingen aufgeklärt werden. Die Bundesregierung gibt als Grund für das Verschwinden von unbegleiteten ausländischen Jugendlichen die „Weiterreise zu Familienangehörigen“ innerhalb Deutschlands oder Europas an. Auch die „Unzufriedenheit mit dem Unterbringungsort“ oder die „Verteil-Entscheidung der Jugendämter“ seien mögliche Gründe.
Die Linkspartei und Flüchtlingsverbände kritisieren den Umgang der Bundesregierung mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. So kritisiert die Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke den „allein auf Kontrolle ausgerichteten Ansatz der Bundesregierung“. Nach Ansicht der Linken-Politikerin sei es wichtiger, der „besonderen Vulnerabilität der Jugendlichen Rechnung zu tragen“ und darüberhinaus ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen, etwa bei der Entscheidung über den Ort der Unterbringung.
*Stand: März 2020

