Der saarländische Corona-Bußgeldkatalog bei Maßnahmen-Verstößen

Menschen, die gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verstoßen, werden im Saarland ab dem heutigen Mittwoch mit Bußgeldern bestraft. Und die haben es in sich.image

Im Saarland werden Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen und andere Maßnahmen der Landesregierung jetzt mit Bußgeldern geahndet. Innenminister Klaus Bouillon (CDU) sagte, damit trete das Land jetzt den „Unbelehrbaren entgegen, die die Zeichen der Zeit noch immer nicht erkannt haben“. Sie setzten die Gesundheit „von uns allen aufs Spiel“.

VerstoßRegelsatz in Euro
Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit mehr als einer nicht im Haushalt lebenden PersonBis zu 200 Euro
Zuwiderhandeln gegen das Verbot an Versammlungen und Ansammlungen in der Öffentlichkeit teilzunehmen200 bis 400 Euro
Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftigen GrundBis zu 200 Euro
Teilnahme an Bestattungen über den engsten Familienkreis hinausBis zu 200 Euro
Verstoß gegen das Verbot, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften im Sinne von Gottesdiensten oder ähnlichen religiösen Veranstaltungen abzuhalten200 bis 2000 Euro
Betrieb von Gaststätten und Hotels Betrieb von sonstigen Einrichtungen, Öffnung von Ladenlokalen des Einzelhandels trotz Verbots1000 bis 4000 Euro
Öffnung sonstige Ladenlokale trotz Verbots für den Publikumsverkehr500 bis 2000 Euro
Unbefugtes Betreten einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung500 bis 2000 Euro
Unbefugtes Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege und von Einrichtungen des ambulant betreuten Wohnens500 bis 2000 Euro
Nichtbefolgen einer oder mehrerer angeordneter Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der EingliederungshilfeNicht unter 800 Euro
Nichtbefolgen einer oder mehrerer angeordneter Maßnahmen durch Hochschulen und UniversitätNicht unter 200 Euro
Betrieb der Verpflegungsbetriebe trotz BetriebsuntersagungNicht unter 1000 Euro
Unbefugtes Anbieten von SchulveranstaltungenNicht unter 200 Euro
Unbefugtes Betreiben von KindertageseinrichtungenNicht unter 200
Das verbotswidrige planmäßige Sondieren und Freilegen von Kampfmitteln200 bis 3000 Euro

200 Euro Strafe bei Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen

Etwa drohen Menschen, die ihre Wohnung ohne triftigen Grund verlassen, Geldstrafen von bis zu 200 Euro. Mit einem Bußgeld in gleicher Höhe müssen auch alle rechnen, die sich mit mehr als einer Person, die nicht im gleichen Haushalt lebt, in der Öffentlichkeit aufhalten. Auch der Besuch einer Beerdigung, die nicht im engsten Familienkreis stattfindet, steht unter Strafe.

Einzelhändlern, Gastronomen und Hotelliers drohen hohe Bußgelder

Teuer werden Verstöße von Gastronomen oder Händlern. Inhaber, die Gaststätten, Hotels oder Einzelhandelsgeschäfte betreiben, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, können mit 1.000 bis 4.000 Euro belangt werden. 

Bei fahrlässigen Verstößen werden die Bußgelder niedriger angesetzt. Sie sind am Mittwoch (1. April 2020) in Kraft getreten.

Hinterlasse einen Kommentar