Für die Justiz kein Verbrechen! – Lambrecht: Kindesmissbrauch ist Vergehen

Berlin – Nach dem Missbrauchs-Horror von Münster wächst der Druck auf Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (54, SPD), tätig zu werden!

Für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ist das Mindeststrafmaß für Kindesmissbrauch ausreichend

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (62, CDU) fordert gegenüber BILD „eine umfassende Reform“: Missbrauch dürfe nicht wie bisher als Vergehen, sondern müsse als Verbrechen eingestuft werden. Bedeutet: Zwölf statt sechs Monate Mindeststrafe.


Seit einem Jahr fordern auch Innenminister der Länder von Lambrecht: Der Besitz von Kinderpornos muss härter bestraft werden.

BILD wollte von Lambrecht wissen: Finden Sie es in Ordnung, dass Kinderschänder auf Bewährungsstrafen hoffen können?

Lambrecht kniff – schickte „einen Sprecher“ vor. Der antwortete auf die BILD-Fragen – mit Phrasen und Ausflüchten!

Beispiel: Schon jetzt gehöre Missbrauch „zu den schwersten Straftaten“. Es drohten bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe plus Sicherungsverwahrung, so der Sprecher. Doch die Wahrheit: Statt als Regel gilt das nur in Ausnahmen, z.B für schwere Wiederholungstäter!


Die Ministerin wolle, so der Sprecher, per Gesetz verordnen, dass soziale Netzwerke Kinderpornografie der Polizei melden müssen.

Was er verschweigt: Das soll nur gelten, wenn es Bürger den Providern melden – die Provider selbst müssen nichts anzeigen, was sie so finden, so Rainer Becker von der Deutschen Kinderhilfe.

Die Forderung, Missbrauch zum Verbrechen heraufzustufen, lässt Lambrecht zurückweisen.


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Begründung: Dann „könnten die Gerichte auf Straftaten mit einem nur geringen Unrechtsgehalt nicht angemessen reagieren“.

Heißt: Weil der Ministerin für „leichte Fälle“ (Zungenkuss zwischen 13- und 14-Jährigen) juristisch keine Lösung einfällt, gibt’s Milde für Kinderschänder.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (60, CDU) hält dagegen: „Diese schlimmen Verbrechen müssen mit drastischen Strafen belegt werden!“