Ein Toter: Neue Erkenntnisse nach tödlichem Unfall in Pirmasens

Pirmasens – Die Ermittler gehen nach dem tödlichen Unfall in Pirmasens von einem tragischen Unglück aus. Demnach sei dem 51-jährigen Fahrer nach jetzigem Stand kein Vorsatz zu unterstellen.

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Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat nach dem tödlichen Verkehrsunfall in Pirmasens vom Wochenende weitere Details zum Hergang bekannt gegeben. Demnach gehen die Ermittler davon aus, dass der 51-jährige Tatverdächtige fahrlässig handelte.

Er soll kurz nach Mitternacht in der Nacht auf Sonntag (13. Juni 2020) eine Gaststätte in der Blümelstalstraße verlassen haben, nachdem er dort zuvor Alkohol getrunken hatte. Mit seinem Auto befuhr er die Einbahnstraße zunächst entgegen der Fahrtrichtung. Dabei kollidierte er laut Staatsanwaltschaft mit einem geparkten Auto, wendete seinen Wagen und fuhr davon.

Ein Taxifahrer bekam davon mit, verfolgte den 51-Jährigen und forderte ihn auf, zur Unfallstelle zurückzukehren. Der Beschuldigte wendete daraufhin erneut sein Auto, fuhr gegen die Einbahnstraße in Richtung der Gaststätte zurück und kam in einer leichten Linkskurve von der Fahrbahn ab.

Opfer verliert Unterschenkel

Dabei erfasste er mit seinem Auto mehrere Menschen, die sich auf dem Gehweg und in einer Parkbucht vor dem Lokal aufhielten und auf ein Taxi warteten. Ein 39-Jähriger erlitt tödliche Verletzungen, eine Person verlor bei dem Unfall einen Unterschenkel und fünf weitere Menschen wurden teils schwer verletzt.

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Noch in der Nacht wurde laut Staatsanwaltschaft ein Sachverständiger hinzugezogen, der den Unfall rekonstruieren soll. Der 51-jährige Verdächtige, der strafrechtlich bisher noch nicht in Erscheinung getreten ist, befindet sich in einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses. Beim zuständigen Amtsgericht wurde Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis des Beschuldigten gestellt.

„Rechtlich ist das Verhalten des Beschuldigten nach derzeitigem Ermittlungsstand als fahrlässige Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu werten“, so Oberstaatsanwältin Iris Weingardt abschließend.