
Es sind die besten Freunde des Menschen, Hunde, aber offenbar nicht die besten Freunde von Dänemark …
Denn die dänische Polizei ist dazu berechtigt, Hunde von insgesamt 13 verschiedenen Hunderassen zu beschlagnahmen und einschläfern zu lassen. Grund dafür ist der Status der Hunde, die als ‚Listenhunde‘ gelten – also als solche, die in Dänemark offiziell als gefährlich gelistet sind.
Den Haltern dieser Hunde ist es nicht erlaubt, die Tiere einzuführen – das gilt auch für die Hunde ausländischer Touristen. Diese dürfen ihren Vierbeiner ausschließlich bei der Durchfahrt durch Dänemark transportieren, jedoch dürfte der Hund niemals das Fahrzeug verlassen.
Dänischen Staatsbürgern ist darüberhinaus bereits die Haltung und Züchtung solcher ‚Listenhunde‘ untersagt. Das schreibt ihnen zumindest ein Hundegesetz vor, dem zufolge insgesamt 13 Hunderassen in Dänemark als verboten gelten. Das Gesetz wurde am 17. März 2010 eingeführt – das bedeutet für alle Hundebesitzer, die ihren vierbeinigen Freund bereits vor der Einführung des Gesetzes besaßen, dass sie ihn auch behalten dürfen.
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Kann ich mit Hund noch in Urlaub fahren?
Diese Frage stellen sich nun viele Halter: Kann ich unter diesen Umständen denn überhaupt noch Urlaub in Dänemark machen, ohne um das Leben meines Hundes fürchten zu müssen? BILD hat bei den dänischen Behörden nachgefragt.
BILD: Können die Hunde einfach eingeschläfert werden?
Sprecher des dänischen Veterinäramts: Ja, das ist möglich. Hunde, die zu den als ‚gefährlich‘ eingestuften Hunderassen gehören – aber auch Mischlinge – können von der Polizei beschlagnahmt und eingeschläfert werden. So sieht es das Gesetz vor.
Besteht keine Möglichkeit, die Tötung des Hundes zu umgehen?
Doch, diese Möglichkeit besteht. Für Touristen gibt es seit 2017 eine neue Regelung: Hunde, die zu einer verbotenen Rasse gehören, müssen demnach nicht mehr zwingend eingeschläfert werden, sondern können durch die Polizei mitsamt ihres Halters des Landes verwiesen werden.
Hundehalter, auch Touristen bei der Durchfahrt, müssen jederzeit nachweisen können, dass ihr Vierbeiner nicht einer verbotenen Hunderasse angehört und auch kein Mischling einer dieser Rassen ist. Das schreibt das Hundegesetz ebenfalls vor. Der Sprecher stellt jedoch klar: „Das Gesetz legt nicht fest, wie die Dokumentation zu erfolgen hat, aber es kann beispielsweise der Stammbaum, ausgestellt von einem glaubwürdigen Züchter, oder das Ergebnis eines glaubwürdigen DNA-Tests sein.“
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BILD: Doch kann ich nun als Hundehalter in den Dänemark-Urlaub fahren, oder ist das keine gute Idee?
Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH): Wir raten nicht generell von einer Reise nach Dänemark ab. Hundehalter sollten sich aber genau über das dort gültige Hundegesetz (Rasselisten, Konsequenzen im Falle eines Beißunfalls etc.) informieren.
Wo kann man sich als Hundehalter informieren?
Das ist beispielsweise beim dänischen Konsulat oder der Botschaft möglich. Im Zweifelsfall sollte jedoch immer von einer Reise abgesehen werden.
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Die Zahlen: So viele Hunde wurden bereits eingeschläfert
BILD hat bei den dänischen Behörden auch in Erfahrung gebracht, wie viele Hunde wegen des Gesetzes bereits eingeschläfert wurden. Ein Sprecher schreibt in einer Mail auf BILD-Anfrage, dass seit dem 1. Juli 2010 insgesamt 883 Hunde auf Grundlage des dänischen Hundegesetzes eingeschläfert wurden (Stand: 25. Mai 2020). Darunter waren demnach:
- 627 Listenhunde,
- 223 Hunde, die einen Menschen oder eine andere Person attackiert haben, und
- 33 Hunde, deren Halter einer „oft mehrfachen“ polizeilichen Anordnung nicht nachgekommen seien.
Die Behörde bestätigt aber auch, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes bisher keine Hunde ausländischer Touristen eingeschläfert wurden. Diese seien ausschließlich des Landes verwiesen worden.
Doch welche Hunde gehören eigentlich zu den verbotenen Rassen? Nach Angaben der Behörde gehören den verbotenen Tieren folgende Hunderassen an:
- Pitbull Terrier,
- Tosa Inu,
- Amerikanischer Staffordshire Terrier,
- Fila Brasileiro,
- Dogo Argentino,
- Amerikanische Bulldogge,
- Boerboel,
- Kangal,
- Zentralasiatischer Owtscharka,
- Kaukasischer Owtscharka,
- Südrussischer Owtscharka,
- Tornjak,
- Sarplaninac
Doch auch Mischlinge dieser Hunderassen sind gefährdet und dürfen weder eingeführt, noch in Dänemark gezüchtet oder überhaupt gehalten werden.

