GZUZ-Prozess: Der Kampf zwischen Knallhart-Richter und Verteidigung

Hanse-Rapper Gzuz (32) schlug einer Frau die Nase blutig

Körperverletzung: GZUZ kauft sich für 500 € frei

Hamburg – Rapper „GZUZ“ steht mal wieder vor Gericht, nichts Neues. Diesmal soll er einer Frau die Nase blutig geschlagen haben. Zwar habe sich der Bonzen-Rapper mit dem Opfer geeinigt, doch der Prozess geht weiter.

Damit droht dem 32-Jährigen noch immer eine fünfjährige Haftstrafe, die seinen eigenen Rekord knacken würde. Der Rapper musste mit 3 Jahren und 4 Monaten die bisher höchste Strafe im Vergleich zu seinen 187-Kollegen verbüßen.


Das könnte Sie auch interessieren

Vor Gericht verhielt er sich am gestrigen Dienstag respektlos, provokativ und uneinsichtig – zeigte sogar mit den Mittelfingern um sich. „Gzuz“-Verteidiger Christopher Posch (44), ein bekannter TV-Star, setzte dem nichts entgegen.

Ganz im Gegenteil: Stattdessen musste sich Richter Johann Krieten wirre Anschuldigungen von der Verteidigung gefallen lassen. Demnach soll Krieten seine Macht als unabhängiger Richter missbraucht haben. So jedenfalls der Vorwurf von Christopher Posch, der gleich vier Befangenheitsanträge gegen den Amtsrichter gestellt hat.

Neuer Inhalt (20)

So habe Krieten den Rapper der 187-Straßenbande etwa am ersten Prozesstag gezwungen, „durch ein Spalier von Pressevertretern“ zum Gerichtssaal zu gehen, statt ihm den wenige Schritte langen Weg vom Fahrstuhl zum Saal zu erlauben: „Amtsrichter Krieten hat das Interesse an optimaler Presseberichterstattung über die Persönlichkeitsrechte meines Mandanten gestellt“, so Anwalt Christopher Posch. Der Richter habe den Angeklagten „der Presse zum Fraß vorgeworfen“.

Außerdem habe Krieten den Rapper bereits im März zu Unrecht stundenlang in U-Haft gesteckt, obwohl sich Gzuz freiwillig bei Gericht gemeldet habe. Als Kaution setzte der Richter damals 100.000 Euro gegen „Ge Zett U Zett“ fest.


Das könnte Sie auch interessieren

Diese Verfügung wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht OLG aufgehoben: Am 5. Juni entschied das OLG, dass das Geld umgehend wieder freigegeben werden müsse.

Es fehlte nur Krietens Unterschrift für die Rücküberweisung – drei Wochen lang. Der Verteidiger: „Krieten will durch Nichtstun den Angeklagten am langen Arm verhungern lassen.“ Der Richter, so der Vorwurf, wolle den Rapper „wiederholt erzieherischen Maßnahmen unterziehen.“

Neuer Inhalt (20)

Richter geht gegen Posch an

Auch Krieten bringt einen scharfen Ton ins Verfahren und geht seinerseits den Verteidiger frontal an: Posch habe am ersten Verhandlungstag dafür gesorgt, dass der Rapper mit einem Smartphone filmen konnte – obwohl Angeklagte ihr Handy vor Betreten des Strafjustizgebäudes abgeben müssen.

Krietens Erklärung: Da Jonas Klauß gründlich kontrolliert wurde, hat der Anwalt entweder das Rapper-Handy ins Gerichtsgebäude geschmuggelt, oder er hat ihm sein eigenes zur Verfügung gestellt. Beides findet der Amtsrichter skandalös: „Der Hausrechtsinhaber erwägt, Ihnen die kontrollfreie Betretung des Gebäudes zu entziehen.“

Über die Befangenheitsanträge muss nun ein anderer Richter am Amtsgericht entscheiden. Am 7. Juli wird der Prozess fortgesetzt. Dass der Tonfall zwischen Richter und Verteidigung milder wird, ist nicht zu erwarten.