
Sulzbach – Seit 2015 klagt Rentnerin Marlies Krämer (82) vor Gerichten, dass sie in Schreiben ihrer Sparkasse mit der weiblichen Form angesprochen wird. Sie legt Wert auf: Kontoinhaberin statt Kontoinhaber. Jetzt kassierte die Sulzbacherin vom Bundesverfassungsgericht eine Schlappe.
Die Sparkasse Saarbrücken muss die Formulare nicht ändern, entschieden die Richter in Karlsruhe. Es bleibt bei Kunde statt Kundin. Hinweis der Juristen: Selbst im Grundgesetz würde die Unterscheidung nicht gemacht.
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Marlies Krämer zu BILD: „Ich bin enttäuscht und überrascht. Damit hätte ich nicht gerechnet. Hier wird gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.“
Was stört sie denn genau? Die Rentnerin: „Es gibt mehr Frauen als Männer in Deutschland. Aber in solchen Formularen werden wir sprachlich ausgegrenzt und diskriminiert. Gegen die geringe Wertschätzung wehre ich mich.“
Wenn sie was will, kämpft sie. Auch mal mit ungewöhnlichen Mitteln. Um die Fällung der alten Grühlingseiche in Friedrichthal zu verhindern, kettete sie sich 2009 einfach an den Baum. Half nichts, die Eiche kam weg. 1995 protestierte Marlies Krämer so lange, dass sie auf ihrem Ausweis als Inhaberin und nicht als Inhaber unterschreiben durfte.

Dass sie so hartnäckig ist, liegt wohl an ihrem Lebenslauf. Die 82-Jährige: „Ich habe meine vier Kinder nach dem Tod meines Mannes alleine großgezogen. Zum Nulltarif. Später habe ich als Küchenhelferin in der Mensa gearbeitet.“
In Sachen Sparkasse will sie wohl auch noch nicht aufgeben. Marlies Krämer: „Ich werde mich mit meiner Rechtsanwältin besprechen und möglicherweise beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterklagen.“

