Polizei mit 3000 Polizisten im Einsatz – Erste Gewaltaufrufe!
Berlin – Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts über das Verbot der geplanten Demonstration gegen die Corona-Politik ist gefallen. Sie kann stattfinden, das Verbot wurde gekippt!
Die Veranstaltung am Samstag könne unter Auflagen stattfinden, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Gegner der Corona-Maßnahmen hatten unter anderem eine größere Demonstration auf der Straße des 17. Juni am Samstag in der Hauptstadt angemeldet. Die Polizei untersagte diese. Gegen diese Verbotsverfügung gingen die Initiatoren gerichtlich vor – und hatten nun Erfolg.
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SO BEGRÜNDET DAS GERICHT DIE ENTSCHEIDUNG
Das Verwaltungsgericht Berlin begründete seine Entscheidung nach Angaben des Sprechers nun damit, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorlägen. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land habe nicht darlegen können, dass dieses nicht eingehalten werden solle. Auflagen für die Demo seien nicht hinreichend geprüft worden.
▶ Den Veranstaltern wurde nach den Worten des Gerichtssprechers die Auflage erteilt, den Standort der Hauptbühne etwas zu verschieben, damit genügend Platz ist.
▶ Zwischen Videowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen.
▶ Zudem müsse der Veranstalter durch regelmäßige Lautsprecherdurchsagen und Ordner sicherstellen, dass Teilnehmer der Kundgebung Mindestabstand einhalten.
▶ Eine Maskenpflicht gehört demnach nicht zu den Auflagen.
REAKTIONEN AUF DAS GEKIPPTE VERBOT
Als einen Grund für das Verbot nannte die Polizei, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen, die oft ohne Schutzmaske und Abstandhalten unterwegs sind, ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe.
▶ Demonstrations-Initiator Michael Ballweg hatte dagegen in einer Erklärung von einem „feindlichen Angriff auf das Grundgesetz“ gesprochen. Zur größten Kundgebung am Wochenende hatte die Initiative „Querdenken 711“ aus Stuttgart für Samstagnachmittag 22 000 Teilnehmer angemeldet.
Beide Parteien hatten angekündigt, im Fall eine Niederlage in erster Instanz vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen. Darüber hinaus will „Querdenken“ notfalls auch das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung teilte die Polizei Berlin auf Twitter mit, dass man eine Beschwerde dagegen prüfe.
Der Initiator der geplanten Demo zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Das ist ein voller Erfolg für uns“, sagte Michael Ballweg, Vertreter der Initiative Querdenken, am Freitag in einem YouTube-Video. „Das ist ein Erfolg für unsere Grundrechte, die wir haben und die wir uns nicht genehmigen lassen müssen.“

