Tod von Polizistin in Saarbrücken: Geldstrafe für Raser-Polizisten

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Saarbrücken – Im Februar 2019 verstarb im Saarbrücker Stadtteil Güdingen eine junge Polizistin als Beifahrerin eines Streifenwagens. Heute erging das Urteil gegen den Fahrer des Polizeiautos.

Maximal eineinhalb Sekunden hat es gedauert, dann war das Leben für Charlotte B.s Familie und Angehörige nicht mehr das gleiche.

Es waren die eineinhalb Sekunden, in denen der Streifenwagen, in dem die junge Kommissarin unterwegs war, am Kreisel in Saarbrücken-Güdingen abhob, sich überschlug und gegen zwei Laternenmaste prallte. Eineinhalb Sekunden, nach denen die Polizistin ihr Leben verlor.

Kein überraschender Unfall: immerhin raste das Polizeiauto durch eine 50er-Zone – mit beachtlichen 152 Stundenkilometern! Interessant: Der Beamte hatte während der orientierungslosen Raserei nicht einmal Sichtkontakt zu dem flüchtigen Fahrzeug.

Um den Tod von Charlotte B. ging es am heutigen Freitag vorm Amtsgericht Saarbrücken und um die Frage, welche Strafe für diese fahrlässige Tötung angemessen ist. Am Ende entschied sich das Gericht für sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für den Fahrer des Streifenwagens.

Als Auflage muss der 35-Jährige in den nächsten drei Jahren straffrei bleiben und 3.500 Euro an den Kinderhospizdienst Saar zahlen.